Es gibt mittlerweile eine Vielzahl hochwertiger Feuerwerkskörper sowie pyrotechnischer Artikel und Effekte, die ganzjährig in den freiverkäuflichen Kategorien F1, T1 und P1 erhältlich sind. Allerdings sind diese Zulassungen teilweise an spezifische Verwendungszwecke gekoppelt, insbesondere bei Produkten der Kategorien T1 und P1. Im Folgenden eine kurze Übersicht über die einzelnen Kategorien:
Kategorie F1: Diese Artikel können von Personen ab 12 Jahren erworben werden und wurden früher oft als Kinder- oder Jugendfeuerwerk bezeichnet. In den letzten Jahren hat sich die Qualität dieser Produkte, vor allem im Bereich von Bengallichtern und Fontänen, spürbar verbessert.
Kategorie T1: Hierbei handelt es sich um technisches Feuerwerk. Artikel dieser Kategorie dürfen von Personen ab 18 Jahren das ganze Jahr über gekauft und verwendet werden. Die Nutzung ist jedoch ausschließlich im Rahmen technischer oder showbezogener Zwecke, wie beispielsweise für Foto- oder Videoaufnahmen, gestattet. Der Begriff „Showzweck“ wird allerdings recht großzügig ausgelegt.
Kategorie P1: Diese Kategorie umfasst alle Produkte, die keiner anderen klar definierten Kategorie zugeordnet werden können und dürfen ebenfalls ganzjährig von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Allerdings gibt es auch hier einige Artikel, deren Verwendung an spezielle Vorgaben gebunden ist.